Aktenzeichen 2 BvR 553/12

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RCNDMGJEDDF23SZJBG

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 28.03.2013

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB - unzureichende fachgerichtliche Feststellungen zum Vorliegen einer hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten - unzureichende Prüfung milderer Mittel, etwa im Rahmen der Führungsaufsicht

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