Aktenzeichen 9 K 23.30935

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ECLI:
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RCN:
RCNDL6UPCKSWB54E44

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VG Augsburg: Urteil vom 22.02.2024

Irak, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (verneint), innerstaatliche Fluchtalternative, Vorbringen von Fluchtgründen unglaubwürdig, subsidiärer Schutz (verneint), Abschiebungsverbote (verneint), Rückkehr im Familienverbund zumutbar

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