Aktenzeichen III ZR 37/10

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RCNDL5ZLJFL98XD5SS

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.02.2011

Amtshaftungsanspruch wegen verzögerter Zulassung als Vertragsarzt: Beweislast für Abstimmungsverhalten der von der in Haftung genommenen Körperschaft bestellten Mitglieder der Zulassungsgremien; Hemmung der Verjährung durch Widerspruch gegen Bescheid des Zulassungsausschusses bei Anfechtung einer dem Geschädigten günstigen Widerspruchsentscheidung durch den Schädiger

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