Aktenzeichen IV ZR 393/13

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RCNDJCNB49Y4JDBT3L

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.04.2014

Fondsgebundene Rentenversicherung mit gesonderter Kostenausgleichsvereinbarung: Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist; Inhaltskontrolle bei formularmäßigen Ausschluss des Kündigungsrechts für die Kostenausgleichsvereinbarung

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