Aktenzeichen V R 46/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2017:U.181017.VR46.16.0
RCN:
RCNDFEHDWLWEFYBB2H

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 18.10.2017

Körperschaftsteuerbefreiung für die Abgabe von Faktorpräparaten zur Heimselbstbehandlung durch ein Universitätsklinikum - Förderung der Allgemeinheit - Anwendbarkeit der Gemeinnützigkeitsbestimmungen auf die öffentliche Hand - norminterpretierende Verwaltungsanweisungen - Durchführungsverbot gilt nicht für eine bestehende Beihilfe

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