Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - Ablehnung der Auslagenerstattung für eA-Verfahren - Keine Erstattungsfähigkeit der Kosten des Ausgangsverfahrens - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro bzw 4000 Euro
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