Vorkaufsrecht: Kaufähnliche Vertragsgestaltung bei Einbringung der belasteten Sache in eine Gesellschaft und anschließender entgeltlicher Übertragung der Gesellschaftsanteile an einen Dritten; Reichweite des Vorkaufs bei Veräußerung der vorkaufsbelasteten Sache als Teil einer Sachgesamtheit
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