Aktenzeichen I R 42/09

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RCNDBUN6X8Z7GJU5NM

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 07.04.2010

Verfassungsmäßigkeit des § 8a GewStG 2003 - Voraussetzungen einer Vorlage an das BVerfG - Gleichheitssatz im Steuerrecht

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