Aktenzeichen 3 StR 416/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2015:081215B3STR416.15.0
RCN:
RCNDBQLKNB9UCWNB6D

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.12.2015

Strafzumessung bei schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern und/oder Schutzbefohlenen: Begründung bei Verhängung der gleichen Strafe durch das nach Revision wiederbefasste Erstgericht trotz Wegfalls eines Strafschärfungsgrundes; strafmildernde Wertung einer Erklärung des Bedauern bei Schweigen des Angeklagten zur Sache

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