Aktenzeichen 6 StR 346/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:141123B6STR346.23.0
RCN:
RCNDARKEET3LD2SYBK

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 07.02.2024

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.11.2023

Anforderungen an Feststellung einer Substanzkonsumstörung und deren überwiegende Ursächlichkeit für begangene Straftaten

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