Aktenzeichen L 12 KA 53/18

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RCNDAKU4DEY9HU2AMN

Verknüpfte Entscheidungen

LSG München: Urteil vom 17.01.2019

Ärztlicher Bereitschaftsdienst, vertragsärztliche Versorgung, Vertragsarzt, Sonderbedarfszulassung, Chefarzt, Doppelbelastung, Hälftiger Versorgungsauftrag, Befreiungstatbestand, Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, Widerspruchsbescheid, Rufbereitschaft, Schwerwiegender Grund, Kassenarztrecht, stationäre Versorgung, Zumutbarkeit, Kostenentscheidung, Planwidrige Regelungslücke, Gesamtvergütung, Analoge Anwendung, ambulante Versorgung

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LSG München: Urteil vom 16.01.2019

Vertragsarztrecht: Verpflichtung zur Teilnahme am allgemeinen vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst

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