Aktenzeichen 5 PB 31/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2016:030316B5PB31.15.0
RCN:
RCNDAFG27G9UWD7DJK

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 03.03.2016

Offensichtlich fehlender Grund für Zustimmungsverweigerung des Personalrats

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