Aktenzeichen V R 22/14

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNDAAVT2PFSJ449BS

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 28.08.2014

(Werbungskostenabzug bei behaupteter doppelter Haushaltsführung: Prüfung des Vorliegens eines eigenen Hausstandes im elterlichen Haus - Bindung an die Tatsachenwürdigung des FG - Verhältnis von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG zu § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG)

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