Aktenzeichen AN 9 K 15.02314

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCND8X45JYHB5647ZD

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VG Ansbach: Urteil vom 04.10.2016

Verstoß einer Werbeanlage gegen das umgebungsbezogene Verunstaltungsverbot

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