Aktenzeichen 2 BvR 440/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150416.2bvr044014
RCN:
RCND8D6XBMA3TQSZPN

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 16.04.2015

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch durch zu unbestimmte richterliche Durchsuchungsanordnung bezüglich geschäftlich genutzter Räume - zur Konkretisierung des äußere Rahmen, innerhalb dessen Zwangsmaßnahmen durchzuführen sind - Gegenstandswertfestsetzung

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