Aktenzeichen Au 3 K 15.331

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RCN:
RCND88PPMHTQV2X4ZR

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VG Augsburg: Urteil vom 09.06.2015

Feststellungsklage, öffentliche Verkehrsnutzung, Hofdurchfahrt, Eigentümerbefugnis, Widmungsfunktion

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