Aktenzeichen 2 StR 369/15

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ECLI:
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RCN:
RCND82S6LZAGUY337D

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.11.2015

Revisionsgerichtliche Überprüfung der Strafzumessung bei schwerem Bandendiebstahl: Berücksichtigung des vertypten Strafmilderungsgrundes der Aufklärungshilfe

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