Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 23.10.2014
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters - hier: Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG, da das OLG zur Vorlage an den BGH verpflichtet war.
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