Aktenzeichen V ZB 15/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:210623BVZB15.22.0
RCN:
RCND7PDGWJ6STEMDZN

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.06.2023

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf eine Fristverlängerung nur bei Wahrung der erforderlichen Form; Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments

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