Aktenzeichen Au 3 K 15.1188

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RCN:
RCND6XSQ5BYHDGG8Q5

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VG Augsburg: Urteil vom 17.11.2015

Wahlanfechtung, Hochschulwahl, Wahlrechtsgrundsatz, Chancengleichheit, Öffentlichkeitsgrundsatz, Wahlausschuss, Befangenheit, Präklusion, Gleichbehandlungsgrundsatz, Verpflichtungsklage

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