Aktenzeichen 8 CE 22.1865

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RCN:
RCND69U4QX862KT6QS

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VGH München: Entscheidung vom 29.09.2022

Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz, Darlegungserfordernis, Beseitigung einer Grundstückszufahrt an einer Staatsstraße, nichtförmliches Planungsverfahren, öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Regelungsinhalt einer Baugenehmigung, Abwägungsgebot

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