Aktenzeichen Au 5 K 15.50310

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RCND5BREKCAYQ2FCNE

Verknüpfte Entscheidungen

VG Augsburg: Entscheidung vom 21.03.2017

Gegenvorstellung bei nach § 80 AsylG unanfechtbaren Entscheidungen ausgeschlossen

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VG Augsburg: Urteil vom 20.07.2015

Abschiebungsanordnung, Volkszugehörigkeit, Iran, Selbsteintrittsrecht, Außenstelle, Asylbewerber, UNHCR, CARA, SPRAR, Dublin-Rückkehrer, Unterbringungsquote, Prärogative, Italien, Vermutung, Schwelle, Systemischer Mangel, Wahrscheinlichkeit, Armutsviertel, Mittellosigkeit

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