Anordnung der teilweisen Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung der Hauptsache - Sachentscheidung des Fachgerichts als Indiz für Substantiiertheit der Untätigkeitsrüge - Unzulässigkeit einer eA zur Beschleunigung des fachgerichtlichen Verfahrens - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
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