Aktenzeichen 2 StR 233/14

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RCN:
RCND3GRXXW54T5UF9M

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.01.2015

Sexueller Missbrauch von Kindern: Berücksichtung der eigensüchtigen Einstellung des Täters und das Fehlen pädophiler Neigungen bei der Strafzumessung

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