Aktenzeichen VI R 41/09

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RCND2EEPJENJ877HQF

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 20.05.2010

(Gebührenverzicht zugunsten von Mitarbeitern eines Vertriebspartners kein Arbeitslohn - Voraussetzungen für Überzeugungsbildung i.S. des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO)

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