Aktenzeichen B 4 S 16.623

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ECLI:
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RCN:
RCND27NBPS8D35M4MP

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VG Bayreuth: Entscheidung vom 18.10.2016

Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen in Österreich langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen ohne Sicherung des Lebensunterhalts

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