(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung nach § 48 Abs 1S 2 Nr 3 SGB 10, Widerspruchsbescheid jedoch gestützt auf § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10 - Erforderlichkeit einer erneuten Anhörung - Anhörungsmangel - Anforderungen an eine Nachholung im Gerichtsverfahren - Bekanntgabe des Verwaltungsakts gegenüber dem Prozessbevollmächtigten - Aussetzung der Verhandlung zur Heilung von Verfahrensfehlern - Sachdienlichkeit - Verfahrenskonzentration - Ablauf der für die Rücknahme geltenden Jahresfrist - Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs)
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