Aktenzeichen Au 6 K 18.1190

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCND25E7GLEJZKCW5U

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VG Augsburg: Urteil vom 21.11.2018

Generalpräventive Ausweisung eines faktischen Inländers wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

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