Aktenzeichen IX ZR 208/13

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RCN:
RCND2428GR52A42UHS

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.01.2015

Gehörsrüge im Honorarprozess eines Rechtsanwalts gegen eine gesetzliche Krankenversicherung: Ablehnung des angebotenen Zeugenbeweises über die Auslegung des anwaltlichen Dienstleistungsvertrags durch das Berufungsgericht

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