Aktenzeichen 8 Ca 501/19

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RCN:
RCNCYZJCJGQ2VCG4LF

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ArbG Augsburg: Urteil vom 21.01.2020

Arbeitsvertrag, Arbeitnehmer, Auslegung, Tarifbindung, Weihnachtsgeld, Arbeitsbedingungen, Berufung, Rufbereitschaft, Berechnung, Forderung, Rechtsmittel, Zulagen, Berufungsverfahren, Geltendmachung, lex specialis, beiderseitiger Tarifbindung

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