Aktenzeichen 3 StR 80/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:240123B3STR80.22.0
RCN:
RCNCYB8B9EEPBF4MY3

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.01.2023

Strafverfahren: Recht der Verteidigung auf angemessene Vorbereitung des Schlussvortrags

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