Aktenzeichen 4 StR 538/14

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RCNCY4M8BWA5K5C4YD

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.03.2015

Schwerer Raub: Zueignungsabsicht bei beabsichtigtem Konsum entwendeter Drogen; Auslegung des Begriffs des "gefährlichen Werkzeugs"

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