Aktenzeichen 2 BvR 144/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170315.2bvr014417
RCN:
RCNCXNMV22VG6B8PM9

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 15.03.2017

Ablehnung der Auslagenerstattung (§ 34a Abs 3 BVerfGG) im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung: Zeitnahe Verfahrenseinstellung gem § 153a StPO kann nicht als Anerkenntnis eines durch die  Verbindung zweier Strafverfahren verursachten, in einer etwaigen Verfahrensverzögerung liegenden Verfassungsverstoßes gesehen werden

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