Aktenzeichen 2 StR 268/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:160719B2STR268.19.0
RCN:
RCNCXKNE7P9842DKXC

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.07.2019

Umfang der Einziehung der Veräußerungserlöses aus Betäubungsmittelgeschäften

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