Aktenzeichen B 11 AL 150/09 B

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2010:150710BB11AL15009B0
RCN:
RCNCXHN97W6TTEK79M

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Bundessozialgericht: Beschluss vom 15.07.2010

Gleichstellung eines behinderten Menschen mit einem schwerbehinderten Menschen - Voraussetzung der Feststellung eines GdB von mindestens 30 vH

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