Aktenzeichen W 2 K 15.30187

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RCNCXAPX2A9ZBHNDWJ

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VG Würzburg: Entscheidung vom 05.07.2016

Aufrechterhaltung der Ablehnung eines Asylantrages wegen vorheriger Anerkennung einer Schutzberechtigung in Bulgarien

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