Aktenzeichen X B 90/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2019:B.120219.XB90.18.0
RCN:
RCNCX4YP9V9G7XWGCS

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 12.02.2019

Anwendung des im Steuerstrafverfahren geltenden Zwangsmittelverbots auf Verzögerungsgelder

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