Aktenzeichen 1 N 20.2600

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNCX328AQ435M4X6N

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VGH München: Urteil vom 08.08.2023

Unwirksamkeit eines Änderungsbebauungsplans, „Fremdkörperfestsetzung“, Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung des Baugebiets, Beherrschende Größe der Anlage, Kein genehmigter Bestand im Zeitpunkt der Planung

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