Aktenzeichen 8 C 6/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2020:120220U8C6.19.0
RCN:
RCNCWWLCXRX38ZXYSY

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 12.02.2020

Bestimmung der Erbenstellung i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 AusglLeistG

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