Aktenzeichen V ZB 22/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:240621BVZB22.20.0
RCN:
RCNCWWK63GTGNCLFZH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.06.2021

Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten der anwaltlichen Vertretung in einem obligatorischen Güteverfahren als Kosten des späteren Rechtsstreits

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