Aktenzeichen 1 TaBV 27/21

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RCNCVVK9GKZHZ5YRT8

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LArbG Nürnberg: Entscheidung vom 01.09.2022

Arbeitnehmer, Beschwerde, Betriebsrat, Minderung, Gesellschaft, Beteiligung, Aktien, Aufsichtsrat, Auslegung, KG, Antragsteller, Mitbestimmungsrecht, Beschwerdeverfahren, Beteiligungsverfahren, analoge Anwendung, Sinn und Zweck, Numerus Clausus

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