Aktenzeichen XII ZB 182/08

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RCNCVVEMUR26J8QWGH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.02.2011

Elterliche Sorge: Anwendbarkeit der Vorschriften über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung in Bezug auf einstweilige Maßnahmen hinsichtlich des Sorgerechts

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