Aktenzeichen 8 BV 22.2392

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RCNCVSXMWWELJWMW7A

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VGH München: Entscheidung vom 22.12.2022

Kostenentscheidung nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen hinsichtlich des Berufungsverfahrens, Verbot des (Wieder-)Einbringens von Schwemmgut in ein Gewässer durch eine automatische Rechenanlage eines Wasserkraftwerks, Kostenentscheidung nach Billigkeit

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