Aktenzeichen M 26a K 20.1251

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RCN:
RCNCV527F2UVW43TEG

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VG München: Urteil vom 11.07.2022

Ausgangsbeschränkungen und sonstige Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage, keine konkrete Wiederholungsgefahr für eine vergleichbare Allgemeinverfügung, kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse in der Hauptsache bei Stattgabe im Eilverfahren

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