Aktenzeichen 5 StR 495/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:230317B5STR495.16.0
RCN:
RCNCUJTAYP26A68ZPH

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.03.2017

Hauptverhandlung in Strafsachen: Verletzung des Rechts auf konfrontative Befragung bei Weigerung des Mitangeklagten hinsichtlich der Beantwortung von Fragen des Angeklagten oder seines Verteidigers

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