Anspruch auf Zahlung von Gewerberaummiete bei Betriebsbeschränkungen aufgrund hoheitlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie: Vorliegen eines Mietmangels; Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage; Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Situation des Mieters
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