Aktenzeichen M 10 K 20.6523

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RCNCTQT8VTM5LB45JP

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VG München: Urteil vom 24.11.2022

Zweitwohnungsteuer, Unechte Rückwirkung, Keine Gleichartigkeit mit Einkommensteuer, Schätzung der Jahresnettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe, Steuerhöhe 20%, Zulässige Lenkungszwecke, Erdrosselnde Wirkung (verneint), Auswertung der Mieten durch den Gutachterausschuss, Vergleichsmietensammlung der Gemeinde

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