Aktenzeichen 203 StObWs 97/24

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ECLI:
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RCN:
RCNCT7477CGQS5HYFG

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BayObLG: Entscheidung vom 19.03.2024

Justizvollzugsanstalt, Rechtsbeschwerde, Strafvollstreckungskammer, Verletzung, Generalstaatsanwaltschaft, Feststellung, Therapie, Verfahren, Beurteilungsspielraum, Rechtsfehler, form, Voraussetzungen, Rechtswidrigkeit, Straftat, Fortbildung des Rechts, Verletzung materiellen Rechts, angefochtene Entscheidung

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