Aktenzeichen 3 StR 5/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:080420B3STR5.20.0
RCN:
RCNCSCC6TTJB7F9366

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.04.2020

Besonders schwerer räuberischer Diebstahl: Tatbestandsmerkmal des Verwendens einer Waffe; akustische Drohung mit dem Einsatz eines in der Dunkelheit nicht erkennbaren Messers

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