Aktenzeichen M 22 K 19.34475

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ECLI:
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RCN:
RCNCRW68ZFK4W98HE6

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VG München: Urteil vom 29.08.2022

Asylverfahren, Herkunftsland: Arabische, Republik Syrien, Aufstockerklage, Familienasyl (verneint), keine unverzügliche Asylantragstellung, keine „Weitergabe“ des abgeleiteten Schutzstatus

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